INTERNATIONAL

Für viele Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Aktivitäten stellt sich die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen sich hieraus ergeben. Die Finanzverwaltung hat mit immer komplexeren Regelungen auf die zunehmende Internationalisierung reagiert.

Im Rahmen der internationalen Steuergestaltung beraten wir sowohl bei Investitionen von Steuerausländern im Inland ("in-bound") als auch von Steuerinländern im Ausland ("out-bound"). Unsere Beratungsleistungen beinhalten das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ansässigkeitsstaat             und das Zusammenspiel länderübergreifender Entlastungsregelungen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:

    • Standort- und Rechtsformwahl
    • Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
    • Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreisen
    • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung               
    • Steuergestaltung bei Gründung ausländischer Betriebsstätten und Toch­ter­ka­pi­tal­ge­sellschaften
    • Einleitung von zwischenstaatlichen Ver­stän­di­gungs­ver­fahren
    • Expertisen zur Umsatzsteuer bei grenz­über­schrei­ten­dem Güter- und Dienstleistungsverkehr
    • Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung
    • Außensteuerrecht und Recht der Doppelbe­steuerungs­ab­kommen